Hauswirtschaftliche Unterstützung
Wir bieten Ihnen neben Behandlungs- und Grundpflege auch tatkräftige Hilfe im Haushalt und individuelle Betreuungsleistungen an.
So vermeiden wir Einsamkeit und unterstützen Sie im Haushalt, bei den Tätigkeiten, die Ihnen schwerfallen. Unsere Mitarbeiter sorgen somit aktiv dafür, dass Sie weiterhin selbstständig in Ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Wir helfen Ihnen bei:
- Einkäufe
- Reinigungsarbeiten
- Wäsche
- Geschirr spülen und Müll entsorgen
Pflegebedürftige (Pflegegrad 1–5) in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich (also insgesamt 1500 € im Jahr)
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und dient der Entlastung pflegender Angehöriger.
Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 können diesen Betrag für Leistungen der Körperpflege in Anspruch nehmen. Das sind z.B. Leistungen zur Unterstützung beim Baden oder Duschen.
Soweit der Entlastungsbeitrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen.
Leistungsbeträge, die am Ende des Jahres nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.