


Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege nach (SGB V Sozialgesetzbuch) umfasst alle Tätigkeiten, die aufgrund ärztlicher Verordnung durchgeführt werden.
Die Kosten werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen
Tätigkeiten der Behandlungspflege sind u.a.:
- Medikamentengabe (auch das Herrichten eines Wochendispensers)
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Injektionen
- das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse 1
- Kompressionsverbände
- die Wundversorgung durch Wundexperten mit Verbandswechsel oder
- Dekubitus Behandlungen
- Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen
- Interstitielle Glukosemessung (Sensorwechsel bei Bedarf)
- Interstitielle Glukosemessung (Kalibrierung und Sensorwechsel
- bei Bedarf) *
- Die Behandlungspflege ist notwendig, um die medizinische Versorgung zuhause sicherstellen zu können und wird vom behandelnden Arzt oder einem Krankenhaus (nach Entlassung) verordnet.
- Die Kosten werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen

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