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Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege nach (SGB V Sozialgesetzbuch) umfasst alle Tätigkeiten, die aufgrund ärztlicher Verordnung durchgeführt werden.

Die Kosten werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen

Tätigkeiten der Behandlungspflege sind u.a.:

  • Medikamentengabe (auch das Herrichten eines Wochendispensers)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
  • Injektionen
  • das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse 1
  • Kompressionsverbände
  • die Wundversorgung durch Wundexperten mit Verbandswechsel oder
  • Dekubitus Behandlungen
  • Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen
  • Interstitielle Glukosemessung (Sensorwechsel bei Bedarf)
  • Interstitielle Glukosemessung (Kalibrierung und Sensorwechsel
  • bei Bedarf) *
  • Die Behandlungspflege ist notwendig, um die medizinische Versorgung zuhause sicherstellen zu können und wird vom behandelnden Arzt oder einem Krankenhaus (nach Entlassung) verordnet.
  • Die Kosten werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen

Immer an Ihrer Seite, damit Sie  daheim sicher leben!